Richtlinie für Inhalts-Missbrauch
Unsere Richtlinie für den Umgang mit und die Reaktion auf Meldungen von Inhalts-Missbrauch
Appbox fördert ein hohes Maß an verantwortlichem Verhalten in Verbindung mit der Nutzung seiner Dienste und respektiert die Rechte anderer, wobei von den Nutzern der Appbox-Dienste dasselbe erwartet wird. Um sicherzustellen, dass Rechteinhaber ihre Rechte effektiv durchsetzen können und auch um sicherzustellen, dass jeder Missbrauch der Appbox-Dienste behoben wird, hat Appbox eine Richtlinie für den Umgang mit Missbrauch und illegalen Inhalten eingeführt.
UK-Rechtskonformität
Als in Großbritannien ansässiger Hosting-Anbieter hält sich Appbox an alle anwendbaren UK-Gesetze bezüglich Inhaltsmoderation und Missbrauchsmeldungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
- Copyright, Designs and Patents Act 1988
- Defamation Act 2013
- Computer Misuse Act 1990
- Digital Economy Act 2017
- Online Safety Act 2023
- Counter-Terrorism and Border Security Act 2019
Wir verpflichten uns, Meldungen über illegale Inhalte umgehend zu bearbeiten und mit den UK-Behörden zusammenzuarbeiten, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.
Verständnis von Missbrauchsmeldungen
Appbox ist nicht in der Lage, die Art und Weise, wie seine Dienste von einem Kunden oder Endnutzer verwendet werden, vollständig zu überwachen. Wenn ihr festgestellt habt, dass Appbox-Dienste unter Verletzung der Appbox-Richtlinien oder geltender Gesetze verwendet werden, oder wenn ihr glaubt, dass eure Inhalte in einer Weise verwendet wurden, die eure Rechte verletzt, könnt ihr eine Missbrauchs- oder illegale Inhalte-Benachrichtigung an Appbox senden.
Die Appbox-Compliance-Abteilung handelt umgehend auf alle Benachrichtigungen, die sie erhält. Alle Benachrichtigungen werden von Appbox's automatischem Missbrauchspräventions-Tool bewertet, das 24/7 aktiv ist und Benachrichtigungen das ganze Jahr über bearbeitet.
Prioritätsbehandlung für schwerwiegende illegale Inhalte
In Übereinstimmung mit UK-Recht priorisieren wir Meldungen, die Folgendes betreffen:
- Material über sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM)
- Terroristische Inhalte
- Inhalte, die eine unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen
Diese Meldungen werden mit Dringlichkeit behandelt und gegebenenfalls an relevante UK-Behörden wie die Internet Watch Foundation (IWF) oder Counter Terrorism Internet Referral Unit (CTIRU) gemeldet.
Meldevoraussetzungen und -prozess
Bitte befolgt diese Anforderungen beim Einreichen von Benachrichtigungen über Inhalte, die von Appbox gehostet und/oder übertragen werden. Die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Richtlinien ist für eine prompte Bearbeitung unerlässlich.
Allgemeine Anforderungen für alle Missbrauchsmeldungen
- Sendet Benachrichtigungen im Klartext-Format
- Verwendet nur die englische Sprache
- Sendet die Missbrauchsbenachrichtigung an die dafür vorgesehene Adresse: abusebox (at) appbox (dot) co
- Sendet keine Benachrichtigungen von einer NO-REPLY-E-Mail-Adresse
- Gebt euren vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an
- Bezieht euch auf eine statische URL, wo der gemeldete Inhalt zu finden ist (diese URL sollte zu einer IP-Adresse auflösen, die Appbox zugewiesen ist)
- Gebt nur eine IP-Adresse pro Benachrichtigung an
- Gebt nur URLs oder Domains an, für die ihr eine Lösung sucht
- Gebt eine detaillierte Beschreibung des Inhalts an, den ihr meldet, und erklärt, warum er gegen geltendes Recht verstößt
- Fügt eines der folgenden Schlüsselwörter in euren Betreff ein: [Child abuse] [Live streaming] [Copyright] [Trademark] [VoIP/SIP] [Phishing] [DDoS] [Spam] [Hack] [Malware] [Gambling] [Zoophilia] [Defamation] [Personal data] [Photos of persons]
Zusätzliche Anforderungen für Urheberrechtsverletzungsmeldungen
Wenn ihr ein Urheberrechtsinhaber seid, der eine DMCA-Beschwerde einreicht, müsst ihr auch Folgendes angeben:
- Spezifische Identifikation des urheberrechtlich geschützten Inhalts, der als verletzt beansprucht wird, einschließlich URLs und detaillierter Informationen über euren Anspruch
- Eine Erklärung des guten Glaubens, spezifisch: "Ich erkläre hiermit, dass ich in gutem Glauben glaube, dass die streitige Nutzung des urheberrechtlich geschützten Materials nicht vom Urheberrechtsinhaber, seinem Vertreter oder dem Gesetz autorisiert ist (z.B. als faire Nutzung)."
- Eine Erklärung unter Androhung des Meineids: "Ich erkläre hiermit, dass die Informationen in dieser Benachrichtigung korrekt sind und, unter Androhung des Meineids, dass ich der Eigentümer bin oder berechtigt bin, im Namen des Eigentümers des Urheberrechts oder eines ausschließlichen Rechts unter dem Urheberrecht zu handeln, das angeblich verletzt wird."
- Euer rechtlicher Name und digitale Unterschrift
Spezielle Anforderungen für andere Meldetypen
- Markenrechtsverletzung: Gebt Registrierungsdetails an, einschließlich Registrierungsnummer
- Hacking-, Scanning-, DDoS- oder Malware-Meldungen: Gebt eine Beschreibung der Aktivitäten an, einschließlich Datum, Zeitstempel, beteiligte IP-Adressen, Port-Informationen und relevante Log-Dateien
Nach dem Einreichen einer Benachrichtigung erhaltet ihr eine E-Mail mit einem Link zum Appbox Missbrauchspräventions-Tool. Dieses Tool bietet eine Schnittstelle für sowohl den Melder als auch den Appbox-Kunden, um den Status einer Benachrichtigung zu verfolgen und direkt mit unserer Compliance-Abteilung zu kommunizieren.
Überprüfungsprozess für Missbrauchsbenachrichtigungen
Wenn wir eine Missbrauchs- oder illegale Inhalte-Benachrichtigung erhalten, wird der folgende Prozess implementiert:
Erste Übermittlung
- Der Beschwerdeführer sendet die Missbrauchsbenachrichtigung an unsere überwachte E-Mail-Adresse: abusebox (at) appbox (dot) co
- Für eine effizientere Bearbeitung empfehlen wir Beschwerdeführern, der standardmäßigen XML-Struktur für Missbrauchsbenachrichtigungen zu folgen (Details auf Anfrage verfügbar)
Automatisierte Bearbeitung
- Unser automatisiertes System versucht, Missbrauchsdetails aus der Benachrichtigung zu extrahieren
- Das System sucht nach spezifischen Informationen wie Dateinamen, IP-Adressen und Port-Nummern
Inhaltsverifizierung & Maßnahmen
- Wenn spezifische Details erfolgreich extrahiert wurden, sucht das System nach dem verletzenden Inhalt auf unserer physischen Speicherung
- Wenn identifizierter Inhalt gefunden wird:
- Die Daten werden sofort in Quarantäne verschoben und sind für den Nutzer nicht mehr zugänglich
- Der Inhalt bleibt 7 Tage in Quarantäne, bevor er dauerhaft gelöscht wird
- Wenn der Kunde die Benachrichtigung akzeptiert, werden die Daten sofort gelöscht, ohne auf die 7-Tage-Frist zu warten
Kommunikationsprozess
- Der Beschwerdeführer erhält automatische Updates in jeder Phase per E-Mail
- Zusätzliche Statusinformationen sind über unser Webportal für Missbrauchsbenachrichtigungen verfügbar
- Sowohl der Beschwerdeführer als auch der Kunde können uns jederzeit über das Missbrauchssystem kontaktieren
Spezielle Fallbehandlung
- Wenn der angegebene Inhalt nicht auf unseren Systemen gefunden werden kann, wird die Beschwerde automatisch mit einer entsprechenden Benachrichtigung geschlossen
- Wenn unser automatisiertes System keine spezifischen Details (Dateiname, IP, Port-Nummer, etc.) extrahieren kann, wird die Benachrichtigung zur manuellen Überprüfung markiert
- Ein Mitglied unseres Compliance-Teams wird manuell markierte Benachrichtigungen persönlich prüfen und bearbeiten
Dieser Prozess gewährleistet eine effiziente Bearbeitung von Missbrauchsbenachrichtigungen bei gleichzeitiger Wahrung der Fairness gegenüber allen beteiligten Parteien.
Kundengegenbenachrichtigung
Wenn ein Kunde glaubt, dass er angemessene Rechte an dem gemeldeten Inhalt hat, kann er die Meldung rechtlich direkt gegen den Beschwerdeführer bestreiten, muss uns aber zuerst mit ausreichenden Informationen informieren. In dieser rechtlichen Angelegenheit wird Appbox nicht als Vermittler fungieren.
Kündigungsrichtlinie für Wiederholungstäter
Appbox behält sich das Recht vor, den Service eines jeden Kunden zu kündigen, der als "Wiederholungstäter" eingestuft wird oder der gemeldete Inhalte nach der angegebenen Frist nicht entfernt hat. Appbox behält sich das alleinige Ermessen vor, die Kriterien für die Bestimmung zu definieren, wann ein Nutzer ein "Wiederholungstäter" ist.
Eine Frist von 24 Stunden wird vor der Kündigung eingeräumt, damit der Kunde alle auf seinem Appbox-Service vorhandenen Daten sichern kann.
Haftungsausschluss
Mit dieser Richtlinie für Inhalts-Missbrauch stimmen sowohl Beschwerdeführer als auch unsere Kunden zu, dass Appbox nicht für rechtliche Schritte gegen die Inhalte eines Kunden auf seinen Diensten haftbar ist. Appbox handelt nur als gemeinsamer Träger, wie in seinen Nutzungsbedingungen erklärt.